Das zu unterstützende Schulkind ist ein verhaltensauffälliges Kind mit psychischer Beeinträchtigung. Als Voraussetzung für den Verbleib in der Neuen Mittelschule Kuchl ist eine Psychotherapie, im Ausmaß von einer Stunde pro Woche über ein Jahr, zu absolvieren. Die dadurch anfallenden Kosten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind, stellen die allein erziehende Mutter vor eine äußert prekäre Situation. Einerseits ist das Einkommen der Alleinerzieherin durch laufende (andere) Therapiemaßnahmen bereits stark belastet, sodass sie keine Möglichkeit sieht, die Psychotherapie in vollem Ausmaß zu finanzieren. Andererseits fürchtet sie die Zurückweisung des Sohnes in die Sonderschule. Das Kind hat die erste Klasse Mittelschule positiv abgeschlossen und ein Verbleib wäre für die gesamte Entwicklung des Kindes erstrebenswert.